PKW / LKW Werkstatt mit Montagehalle und Lager sowie Bürotrakt in Xanten
Beschreibung:
Das Gewerbegrundstück hat in Xanten die Adresse Trajanstr. 1a und ist 2.036 qm groß.In der Gewerbeimmobilie befindet sich ein 1- geschossiger Baukörper welcher folgende Nutzung beinhaltet:
PKW / LKW Werkstatt - Baujahr 1965 - 841 qm
Werkstatt / Lager - Baujahr 1969 - 128 qm
Anbau Werkstatt - Baujahr 1970 - 70 qm
Bürotrakt - Baujahr 1970 - 62 qm
Das Gebäude ist mit einer Fläche von 70 qm teilunterkellert. Die lichte Höhe der Baukörper liegt zwischen 2,63 m und 6,80 m.
Vor dem Gebäude befinden sich 10 PKW Stellplätze.
Genutzt wurde die heute leer stehende Immobilie als Bosch KFZ Werkstatt.
Lagebeschreibung:
Die Gewerbeimmobilie liegt am nordwestlichen Stadtrand der Stadt Xanten. Die Entfernung zur Stadtmitte beträgt ca. 650 m. Die Umgebungsbebauung entspricht der eines MI-Gebietes. Die Grundstücksbreite an der Trajanstr. beträgt 18 m. Die Grundstücksbreite an der hinteren Grundstücksseite beträgt ca. 35,50 m. Die mittlere Grundstückstiefe beträgt 68,50 m.Ausstattung:
Energieausweis:
- A+
- A
- B
- C
- D
- E
- F
- G
- H
- Baujahr:
- 1970
- Endenergieverbrauch:
- 69,1 kWh/(m²a)
- Energieausweis:
- Verbrauchsausweis Gewerbe
- Energieausweis gültig bis:
- 16.11.2030
- wesentlicher Energieträger:
- Öl
- Baujahr lt. Energieausweis:
- 1970
Ausstattungsbeschreibung:
Heizung - Warmluftgebläseheizung mit Ölfeuerung in den Werkhallen, Elektronachtspeicherheizung im Büro- und Verkaufsbereich. Die Öltankgröße beträgt 3.000 L.Sanitäre Einrichtung - Nassraum mit Wand-/Bodenfliesen, WC Urinal, Handwaschbecken, Dusche, Warmwasserspeicher.
Eingänge - Sektionaltore mit Sichtelementen
Elektro - 230/400 Volt Ausstattung mit Brennstellen und Steckdosen für eine gewerbliche Nutzung
5.859 cbm umbauter Raum
Sonstige Angaben:
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. N 41 weist eine öffentliche Grün-/ Parkfläche aus. Sie enthält unter den textlichen Festsetzungen folgenden Hinweis:Gewerblich bebaute und genutzte Grundstücke können ergänzend bebaut werden.
a) soweit es sich um Maßnahmen handelt, die von Größe, Umfang und Nutzung zur vorhandenen Bebauung in einem untergeordneten Verhältnis stehen.
b) soweit dadurch in die vorhandenen archäologische Befunde nicht eingegriffen wird oder ihre Sicherung durch Auflasten gewährleistet werden kann.
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